Hintergrund
Die Anforderungen an die Berichterstattung gemäß der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) bestehen aus 12 europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
(ESRS). Diese Standards sind entweder sektorunabhängig oder sektor- bzw. unternehmensspezifisch und umfassen unter anderem Offenlegungspflichten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Angelegenheiten (ESG).
Die EU deckt die sechs sogenannten Umweltziele innerhalb der ESRS-Standards ab: Klimaschutz, Klimaanpassung, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und biologische Vielfalt.
Die Umweltziele sind das Bindeglied zwischen CSRD/ESRS und der EU-Taxonomie.
Die CSRD tritt mit Wirkung vom in Kraft:
- 1. Januar 2024 (Berichterstattung 2025 - börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten)
- 1. Januar 2025 (Meldung 2026 - Unternehmen der Meldeklasse Large C und D)
- 1. Januar 2026 (Berichterstattung 2027 - börsennotierte KMU)